 | 1. Anwendungs- und Geltungsbereich
Unsere nachstehenden Geschäfts- und Vertragsbestimmungen, im weiteren kurz AGB genannt, gelten für den Kauf und Verkauf unserer Handelswaren, insbesondere von EDV-Anlagen, EDV-Geräten und -Komponenten und EDV-Zubehör (alles zusammen im weiteren als Hardware bezeichnet), Telekommunikationsgeräten und -zubehör sowie Hardware und Software im Allgemeinen, für die Wartung während der Gewährleistungs- und Garantiefristen, für die von uns erbrachten Serviceleistungen sowie alle anderen von uns angebotenen Waren und Leistungen.
Diese, unsere, AGB gelten ausschließlich und sind alleiniger Vertragsbestandteil und alleinige Vertragsgrundlage. Dem entgegenstehende und/oder von unseren AGB abweichende Klauseln unserer Kunden oder Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir erkennen dies ausdrücklich schriftlich an und stimmen ihrer Verwendung als Vertragsbestandteil zu. Der einfache Hinweis auf entgegenstehende und/oder von unseren AGB abweichende Klauseln unserer Kunden/Lieferanten genügt nicht. Die Zustimmung des Kunden/Lieferanten zur Verwendung unserer AGB erfolgt mit Annahme des abgegebenen Angebots spätestens jedoch durch, auch teilweise, Zahlung der Entgeltleistung für die von uns bestellte, gelieferte, bezogene oder erfolgte Leistung.
2. Vertragsschluß
Die Präsentation der Ware stellt eine Aufforderung an den Kunden dar zum Vertragsschluß dar. Das Angebot des Kunden zum Vertragsschluß wird angenommen, sobald die Ware an den Kunden zum Versand gebracht wird oder der Kunde eine Auftragsbestätigung erhält.
Angebote gelten ausdrücklich erst ab dem von uns nach dem Kalender bestimmten Tag. Ansonsten gelten Angebote bis auf Widerruf, jedoch spätestens bis zum nächsten Angebot für eine Sache/Ware/Dienstleistung gleicher Art und Beschaffenheit. Die Preise und Angebote der "Tagesschnäppchen" gelten jedoch ausdrücklich nur für den nach dem Kalender bestimmten, benannten Tag.
3. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer AGB bei kundenspezifischer Software oder den Bestimmungen des Herstellers der Software ein Nutzungsrecht an der erworbenen Software sowie den zur Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Mit Ausnahme der Betriebssoftware handelt es sich dabei um ein nicht ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht. Zu den Rechten des Kunden an den erworbenen Waren, die nicht Software sind, siehe unter 7. Das Recht des Kunden, unabhängig davon die Hardware zu veräußern, bleibt davon unberührt.
Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen und/oder Nutzungssoftware umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation und Nutzungssoftware nur nach Herstellermaßgabe für das jeweilige Produkt. Insoweit wird der Kunde auf das Nichtvorhandensein solcher Dokumentation und Software hingewiesen.
4. Einarbeitung
In unseren Verkaufspreisen ist eine für den Kunden kostenfreie Einarbeitung und Installation in die von uns gelieferte Ware, insbesondere Hard- und Software, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, nicht enthalten. Bei Bedarf sind solche Leistungen zusätzlich in Auftrag zu geben und werden nach Aufwand und, falls notwendig, Anfahrt, berechnet oder von einer von uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Zur Haftung bei Auftragsvergabe, siehe unter 7.3. Haftung. Eine Auswahl von Software und eine Beratung hinsichtlich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen und Einsatzmöglichkeiten sowie Einweisungen, Schulungen und/oder technische/beratende Unterstützung des Kunden sind nicht Vertragsgegenstand oder Nebenleistung, sondern gesondert zu vereinbaren. Somit trägt der Kunde auch das alleinige, unabdingbare Risiko für die Auswahl der Software sowie deren Eignung für die beabsichtigten Anwendungen und deren Auswirkungen auf andere, nicht unserem Einfluss unterliegende Hard- und Software.
5. Leistungs- und Funktionsumfang
Der Leistungs- und Funktionsumfang der von uns angebotenen Waren bestimmt sich allein nach dem Willen des jeweiligen Herstellers und findet Ausdruck in den jeweiligen, soweit vorhandenen, Produktbeschreibungen des Herstellers. Der Leistungs- und Funktionsumfang einer Ware kann, gerade im Zusammenwirken mit anderen Komponenten, gleichgültig ob Hard- oder Software, eingeschränkt und/oder von der Produktbeschreibung abweichend erscheinen. Individuell kundenspezifische Anpassungen der von uns angebotenen Waren und Leistungen sind, soweit uns überhaupt rechtlich und praktisch möglich, werden durch uns schriftlich dokumentiert.
6. Lieferbedingungen
6.1. Lieferfristen und termine
Bei von uns nicht zu vertretendem Lieferverzug behalten wir uns eine angemessene Lieferfristverlängerung vor. Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug und dem fruchtlosen Verstreichen der vom Kunden zu setzenden, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, ist dieser berechtigt, nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern. Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug behalten wir uns vor, Ausweichtechnik bzw. Ausweichsoftware nach unserem Ermessen bis zur Behebung der Verzögerung, spätestens aber bis zum Verstreichen der Nachfrist kostenlos zur Verfügung zu stellen. In diesem Falle sind Beschädigung und/oder Untergang der Ausweichtechnik bzw. Ausweichsoftware ausschließlich vom Kunden zu verantworten und uns oder Dritten zu ersetzen. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug oder aber kann die von uns zu erbringende Leistung wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit nicht erbracht werden, so setzt unsere Ersatzpflicht den Nachweis der vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung und des Schadens voraus. Uns bleibt dabei das Recht vorbehalten, dem Besteller nachzuweisen, dass als Folge des Lieferverzuges kein Schaden oder aber ein wesentlich geringerer als der geltend gemachte Schaden, entstanden ist.
6.2. Sonderregelung beim Lieferverzug unter Kaufleuten
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug und kann Ausweichtechnik bzw. -software nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellt werden, so ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug der Lieferung bzw. Bereitstellung von Ausweichtechnik/-software eine pauschalisierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % maximal aber 5 % des Nettolieferwertes zu verlangen. Uns bleibt dabei das Recht vorbehalten, dem Besteller nachzuweisen, dass als Folge des Lieferverzuges kein Schaden oder aber ein wesentlich geringerer als der geltend gemachte Schaden, entstanden ist. Im Allgemeinen setzt die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmers voraus.
6.3. Annahmeverzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den daraus uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware/Leistung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
6.4. Versand
Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden, es sei denn, es gilt eine andere ausdrückliche Vereinbarung. Soweit uns möglich, jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden, können wir eine entsprechende Versicherung der Ware gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden bewirken. Teillieferungen sind zulässig.
Zusätzlich gilt nur, wenn der Kunde Unternehmer und/oder Kaufmann nach den gesetzlichen Vorschriften ist:
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen übersandt, so geht mit der Übergabe an den Versandbeauftragten des Lieferanten, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel, insbesondere an der Verpackung aufweist, vom Kunden, unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte aus dem BGB, entgegenzunehmen, Teillieferungen sind zulässig.
6.5 Preis und Zahlung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise Abholpreise, vorbehaltlich kurzfristige Änderungen, offensichtlicher Irrtümer und offensichtlicher Druckfehler. Dies gilt nicht für Waren mit so genannten "Tagespreisen". Diese "Tagespreise" sind telefonisch oder im Verkaufsraum erfragbar und gelten ausschließlich für den Zeitpunkt der Abfrage. Gesonderte Verpackung und Porto bei Versand werden gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen bereits eingeschlossen. Abweichungen werden besonders hervorgehoben. Der Preis ist bei Abholung sofort bar im Ganzen zu entrichten. Bei Versand der Ware ist der Preis zzgl. Porto und Versandkosten per Nachnahme zu entrichten. Abweichende Regelungen, insbesondere Teilzahlung bedürfen unserer ausdrücklichen anderweitigen Vereinbarung. Der Abzug von Skonto bedarf generell ausdrücklicher Vereinbarung. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen, zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 8 % des vereinbarten Preises, so steht dem Besteller ein Kündigungsrecht zu.
7. Gewährleistungsregelung, Garantie und Fernabsatz
7.1. Gewährleistung
Der Käufer kann nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung kann von uns verweigert, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten unsererseits verbunden ist. Sollte sich vorbezeichneter Mangel erst nach 6 Monaten ab Kaufdatum zeigen oder einstellen, obliegt es dem Käufer innerhalb von 2 Jahren, nachzuweisen, dass der bezeichnete Mangel schon bei Gefahrenübergang auf den Käufer vorhanden war. Garantieleistungen des Herstellers bleiben hiervon unberührt.
7.1.1. Unternehmerrückgriff
Gilt nur für Unternehmer/Kaufleute nach den gesetzl. Vorschriften:
Im Falle des Eintritts eines Gewährleistungsfalls behalten wir uns vor, sollte der Mangel von uns nicht beseitigt werden können und/oder eine Sache gleicher Art und Beschaffenheit nicht lieferbar sein, die Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer fristmäßig an die Erfüllung unserer Ansprüche aus Unternehmerrückgriff gegen unseren Lieferanten zu binden. Sollte von unserem Lieferanten uns mangelhafte Ware geliefert worden sein, behalten wir uns, unbeschadet weiterer Ansprüche, die dem Käufer zustehenden Rechte zur Geltendmachung vor.
7.2. Minderung / Rücktritt
Sind wir zur Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt den Kaufpreis zu mindern, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
7.3. Garantie und Garantiebedingungen
Für bei uns erworbene Computersysteme bzw. externe Peripheriegeräte bzw. Produkte übernehmen wir auf Kundenwunsch ab Herstellungsdatum 3 bzw. 5 Jahre Garantie gegen Aufpreis. Bei vorhandener Herstellergarantie übernehmen wir ausschließlich eine zeitliche Garantieerweiterung. Die Garantie umfasst die Mängelfreiheit der erworbenen Sache(n). Bei Eintreten eines Garantiefalles (Ausnahme Herstellergarantie) ist dieser ausschließlich bei uns geltend zu machen. Bei Eintreten eines Garantiefalles wird von uns in angemessenem Zeitrahmen kostenfreie Mangelbeseitigung, bei Fehlschlagen dieser ein zum Zeitpunkt des Garantiefalles gleichwertiges Ersatzprodukt gewährt. Die Garantieleistungen erstrecken sich nicht auf Mängel-/Folgeschäden an anderen als dem im Garantieschein/Rechnung bezeichnetem Produkt. Weiterhin sind von der Garantie nicht umfasst: Ausfallzeit-/Wege-/Transportkosten und sämtliche, auch produktbezogene, anfallende Nebenkosten.
7.3.1. Garantiebedingungen
Die Garantie gilt nur bei unversehrten (falls bei Herstellung vorhandenem) Garantiesiegel und normaler, üblicher Benutzung des Gerätes. Die Garantie gilt bei normaler Nutzung nur, wenn das Gerät mindestens einmal jährlich nach Kauf bei uns zur Wartung und Pflege vorstellig wurde. Durch diese Wartung und Pflege entstehen zusätzliche Kosten, die auf einer gesonderten Preisliste bekannt gegeben werden. Bei übermäßiger Nutzung, wie z.B. Dauer- oder Serverbetrieb verringert sich der Zeitraum von Wartung und Pflege auf mindestens einmal halbjährlich ab Kauf.
7.4. Haftung
Ausgeschlossen von der Haftung sind Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Wartung, unsachgemäße Rücksendung sowie Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung durch den Kunden entstanden sind. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass wir deren Vernichtung ohne Einverständnis des Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde zusätzlich sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbaren Datenmaterial in vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei Vornahme von Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist uns eine angemessene Frist vom Käufer zu setzen.
8. Widerufsrecht - Fernabsatz
Widerufsrecht:
Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt (der Sache und) dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an:
autinity systems GmbH
Neefestraße 34-38
D-09119 Chemnitz
Deutschland
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Sachen, die nach Kundenspezifikation angefertigt und/oder allein individualisiert auf die persönlichen Anforderungen des Kunden zugeschnitten sind.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer uns insoweit ggf. Wertersatz leisten Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterläßt, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,- EUR (in Worten vierzig) beträgt, hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andererseits ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Sollte eine kostenfreie Rücksendung nach Vorgesagtem in Betracht kommen, bitten wir um eine rechtzeitige vorherige Information, da wir ansonsten keine unfreien Pakete annehmen können.
Für finanzierte Geschäfte gilt darüber hinaus:
Hat der Kunde den Kaufvertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen dieser den finanzierten Vertrag, ist der Kunde auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verkäufer gleichzeitig der Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung des Verkäufers bedient. Wenn der Verkäufer das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufes oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann der Kunde sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an den Verkäufer, sondern auch an den Darlehensgeber halten.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Sache im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, solange er noch nicht vollständig Eigentum an der Sache erworben hat, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur fälligen Tilgung aller unserer Forderungen gegen seine Abnehmer, mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zugeben, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Überschreiten die zu unseren Gunsten vereinbarten Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20%, so geben wir nach unserer Wahl auf Verlangen entsprechende Sicherheiten frei.
10. Inkassokostenklausel
Soweit die Forderungen gegen Kunden überflüssig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir bzw. der Abtretungsempfänger berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechender Höhe, sind vom Kunden zu tragen.
11. Anwendbares Recht
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden; die Anwendbarkeit des einheitlichen "UN-Kaufrechts" wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gilt nur für Unternehmer/Kaufleute nach den gesetzl. Vorschriften:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie seiner Anbahnung und Abwicklung ist Chemnitz. Anderweitige ausdrückliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten
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